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Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde Senne

Wenn das Leben zu Ende geht

Wenn das Leben eines Menschen zu Ende geht, gibt es die Möglichkeit, den Pfarrer oder die Pfarrerin an das Sterbebett zu bitten, um den sterbenden Menschen ein Stück zu begleiten oder auch mit ihm oder im Familienkreis ein Hausabendmahl zu feiern.

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, wird zunächst ein Arzt seinen Tod amtlich feststellen. Anschließend kontaktieren die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens. Es ist auch möglich, den Pfarrer oder die Pfarrerin zu einer Aussegnungsfeier ans Sterbebett zu bitten. Für viele Menschen sind die Form der Andacht und die Worte der Tradition hilfreich, um dem Unfassbaren Ausdruck zu geben.

Bei allen Fragen, die im Hinblick auf die Form der Bestattung zu bedenken sind, hilft Ihnen das Bestattungsunternehmen weiter. In der Regel informiert es auch den zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin. In Absprache mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin vermittelt es den Termin für die Trauerfeier und die Bestattung.

Der Pfarrer oder die Pfarrerin nimmt Kontakt zu den Angehörigen auf und vereinbart einen Termin für ein Trauergespräch. In diesem Gespräch wird Rückschau gehalten auf das Leben des oder der Verstorbenen. Zudem wird die Gestaltung des Gottesdienstes zur Bestattung besprochen. Das Trauergespräch ist ein seelsorgliches Gespräch, in dem die Angehörigen auch Dinge zur Sprache bringen können, die bei der Bestattung nicht erwähnt werden sollen. Der Seelsorger oder die Seelsorgerin wird darüber Stillschweigen wahren. Es ist hilfreich, im Gespräch auch schwere Dinge anzusprechen. Oft hilft es den Angehörigen, Bedrückendes loszuwerden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin wiederum kann den Trauergottesdienst trostreicher gestalten, wenn er oder sie die Situation der Familie kennt.

Im Trauergottesdienst hält der Pfarrer oder die Pfarrerin eine Ansprache, in der ein Bibelvers und das Leben des verstorbenen Menschen zur Sprache kommen. Dabei kann ein biblisches Wort aufgegriffen werden, das dem oder der Verstorbenen wichtig war, z.B. der Tauf-, Trau- oder Konfirmationsspruch. Zugleich hören wir im Gottesdienst die Zusage Jesu Christi: „Ich bin die Auferstehung und das Leben; wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt“ (Johannes 11,25).

Im Sonntagsgottesdienst nach der Beisetzung wird der Name des oder der Verstorbenen verlesen. Die Gemeinde gedenkt der Angehörigen im Gebet.

Am Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, wird in besonderer Weise derjenigen gedacht, die im vergangenen Kirchenjahr verstorben sind. Dazu werden die Angehörigen eingeladen.

Früher oder später muss sich jeder Mensch der Frage nach dem Tod stellen. Der 90. Psalm ruft uns dazu auf, unser eigenes Ende in den Blick zu nehmen: „Herr, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf das wir klug werden“ (Psalm 90,12).

Es ist wichtig, rechtzeitig mit seinen Angehörigen darüber nachzudenken, wo und wie man selbst bestattet werden möchte. Dadurch hilft man auch seinen Angehörigen, die ansonsten die notwendigen Entscheidungen treffen müssen. Die Bestattungsunternehmen bieten dazu besondere Beratungen an, aber auch Ihr zuständiger Pfarrer oder Ihre zuständige Pfarrerin stehen Ihnen gerne diesbezüglich zu einem Gespräch zur Verfügung.

Die Jahreslosung 2024

Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.

1. Korinther 16,14