Die Taufe
Mit der Taufe nehmen wir Kinder, Jugendliche oder Erwachsene in die evangelische Kirche auf.
Alle Getauften gehören zur weltweiten christlichen Gemeinschaft.
Anmeldung zur Taufe
Wollen Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Pfarrer oder Pfarrerin, um den Tauftermin und das Taufgespräch zu vereinbaren. Wer das ist, erfahren Sie hier.
Bei Erwachsenentaufen werden in der Regel mehrere Gespräche geführt.
Jugendliche laden wir zu unserer Konfirmandenarbeit ein.
Tauftermine
In der Emmaus-Gemeinde wird in einem Gemeindegottesdienst getauft. So wird deutlich, dass die Taufe ein Fest der ganzen Gemeinde ist, in die der Täufling aufgenommen wird.
Taufen finden entweder im Sonntagsgottesdienst der jeweiligen Kirchen um 10 Uhr oder gelegentlich am 1. Sonntag im Monat im 'Gottesdienst für alle Schuhgrößen' um 11.00 Uhr statt.
Eine Übersicht über die Gottesdienste in unseren Kirchen finden Sie hier.
Eltern
Möchten Sie ihr Kind taufen lassen, muss mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein.
Sind beide Eltern aus der Kirche ausgetreten, ist eine Taufe in Ausnahmefällen möglich, wenn die christliche Erziehung durch engagierte Paten gewährleistet ist. Zudem ist ein Beschluss des Presbyteriums notwendig.
Dimissoriale für auswärtige Taufe
Wohnt der Täufling nicht in der Emmaus-Gemeinde, brauchen wir ein sogenanntes Dimissoriale der Pfarrerin oder des Pfarrers der Heimatgemeinde. Damit wird die gegenseitige Information der Gemeinden und das Einverständnis der Wohnortgemeinde gewährleistet.
Im umgekehrten Fall, wenn die Taufe in einer anderen Kirchengemeinde stattfinden soll, ist ein Dimissoriale des für Sie zuständigen Pfarrers oder Pfarrerin erforderlich.
Paten
Die Paten müssen Mitglieder einer christlichen Kirche sein, und mindestens ein Pate sollte evangelisch sein.
Ist jemand aus der Kirche ausgetreten, kann er oder sie in der evangelischen Kirche das Patenamt nicht übernehmen.
Wohnt der Pate oder die Patin nicht in der Emmaus-Gemeinde, brauchen Sie eine „Patenbescheinigung”. Diese Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Kirche wird vom Gemeindebüro der Wohnortgemeinde ausgestellt.
Taufgespräch
Für das Taufgespräch brauchen Sie die Geburtsurkunde des Täuflings. Die Standesämter stellen bei Geburten in der Regel eine Bescheinigung „für religiöse Zwecke“ aus.
Sollten Sie vor dem Gespräch das Anmeldeformular schon erhalten haben, bringen Sie es bitte ausgefüllt mit.
Es ist auch gut, wenn Sie schon den Taufspruch ausgesucht haben.
Bei diesem Treffen wird der Ablauf der Tauffeier besprochen. Bei vielen Elementen (Liedern, Musik, Gebet, Taufkerze) können Sie die Feier mitgestalten. Vorschläge werden Ihnen im Gespräch gemacht.
Auch die Paten können gern dabei sein.
Taufspruch
Der Taufspruch ist ein Vers aus der Bibel, der den Täufling ein Leben lang begleiten soll.
Vorschläge finden Sie z.B. auf taufspruch.de.